Die auf den Abbildungen dargestellten Dekorationsartikel gehören nicht zum Verkaufsangebot.
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Art. Nr.: 151719 | Lieferant-Nr.: 002
Inbetriebnahme/Einweisung KLOVER Kombi-Kaminofen
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Artikelbeschreibung
Inbetriebnahme/Einweisung KLOVER
Für Ihren Kombi-Kaminofen von KLOVER besteht eine Einweisungspflicht und Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst oder durch ein autorisiertes Fachunternehmen.
Wir bieten in Deutschland einen Werk-Service an. Für Ihren Ofen oder Pelletofen/Herd von KLOVER besteht eine Einweisungspflicht und Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst oder durch ein autorisiertes Fachunternehmen. Vorlaufzeit nach Antrag ca. 3-4 Wochen.
Voraussetzung ist, dass Ihr Fachmann das Gerät angeschlossen hat und alle Arbeiten abgeschlossen sind.
Der Schornstein sollte berechnet werden und bestätigt sein vom Schornsteinfegermeister (Schriftliche Abnahme)
Der Kombi-Kaminofen muß bei BaLeWo24 erworben worden sein.
Bei gravierenden Abweichungen von unseren Installations-Vorgaben behalten wir uns bis zur schriftlichen Bestätigung über die Abstellung der Installationsmängel vor, die Verlängerung zurückzuhalten. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig.
Für Ihren Kombi-Kaminofen von KLOVER besteht eine Einweisungspflicht und Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst oder durch ein autorisiertes Fachunternehmen.
Wir bieten in Deutschland einen Werk-Service an. Für Ihren Ofen oder Pelletofen/Herd von KLOVER besteht eine Einweisungspflicht und Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst oder durch ein autorisiertes Fachunternehmen. Vorlaufzeit nach Antrag ca. 3-4 Wochen.
Voraussetzung ist, dass Ihr Fachmann das Gerät angeschlossen hat und alle Arbeiten abgeschlossen sind.
Der Schornstein sollte berechnet werden und bestätigt sein vom Schornsteinfegermeister (Schriftliche Abnahme)
Der Kombi-Kaminofen muß bei BaLeWo24 erworben worden sein.
Bei gravierenden Abweichungen von unseren Installations-Vorgaben behalten wir uns bis zur schriftlichen Bestätigung über die Abstellung der Installationsmängel vor, die Verlängerung zurückzuhalten. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig.
Technische Daten
GARANTIEBEDINGUNGEN zu Inbetriebnahme
Die Garantie ist ab dem Datum des Produktkaufs gültig, das anhand des Lieferscheins und des vom autorisierten technischen Kundendienst ausgestellten Berichts der ersten Inbetriebnahme belegt wird. Die besagten Dokumente müssen bei Bedarf dem technischen Kundendienst vorgelegt werden können.
- Eine Kopie des Berichts der ersten Inbetriebnahme, welcher vom autorisierten technischen Kundendienst ausgestellt wird, ist immer zusammen mit dem entsprechenden Kaufbeleg aufzubewahren.
- Das Unternehmen KLOVER S.r.l. lehnt jede Haftung für Unfälle ab, die auf die Nichtbeachtung der Anweisungen dieses Betriebs- und Wartungshandbuchs, das dem Gerät beiliegt, zurückzuführen sind.
- Das Unternehmen KLOVER S.r.l. lehnt zudem jede Haftung für Schäden ab, die sich durch die missbräuchliche Verwendung des Produkts, nicht genehmigte Abänderungen bzw. Reparaturen oder die Verwendung nicht originaler Teile bzw. Teile ergeben, die nicht speziell für dieses Modell vorgesehen sind.
Mit der Garantie gewährleistet der Hersteller für einen Zeitraum von zwei Jahren die Qualität des Materials, die gute Konstruktion und Funktionstüchtigkeit des Produkts unter folgenden Bedingungen:
1. Reparatur oder Ersatz von Produkten, die nach Ermessen des Herstellers Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wobei keine Kosten für den Transport, die Wiederherstellung (z. B. hydraulische Arbeiten für den Aus- und Einbau, etwaige Mauerwerksarbeiten und jede andere Arbeit) und zusätzliches Material übernommen werden.
2. Die Garantie wird nicht geleistet für:
- die Glaskeramikscheibe und die Verkleidungen aus Kacheln bzw. lackiertem Stahl, denn sie sind sehr stoßempfindlich und können auch unbeabsichtigterweise beschädigt werden;
- alle mit Kacheln versehenen Teile mit Farbabweichungen, Porenbildung, Haarrissen, Schattierungen und leichten Größendifferenzen, denn sie sind von Hand gefertigt und können nicht als Produktfehler angesehen werden, sondern sind Eigenschaften der handwerklichen Bearbeitung;
- die Pelletbrennschale aus Gusseisen, die Herdplatte aus Gusseisen, das Gusseisengitter, das Rauchleitblech bzw. der Flammenverteiler, die Dichtungen, Sicherungen, etwaige Batterien der elektronischen Bauteile des Gerätes sowie jedes andere Teil, das entfernt werden kann und jedenfalls immer dann, wenn es sich nachweislich nicht um einen Fabrikationsfehler, sondern um normalen Verschleiß handelt;
- die elektrischen und elektronischen Teile, die aufgrund eines nicht ordnungsgemäßen Stromanschlusses beschädigt werden, bzw. durch Naturkatastrophen (Blitz, elektrische Entladung usw.) und Spannungsschwankungen, die vom Nennwert abweichen;
- Schäden, die auf eine unkorrekte Einstellung der Parameter, unrichtige Installation und/oder die Verwendung von falschem Brennstoff zurückzuführen sind.
3. Die Garantieleistung ist bei ausgetauschten Teilen für die restliche Garantiedauer ab Kaufdatum des Produkts gültig, und jedenfalls maximal 6 Monate.
4. Die Verwendung einer minderwertigen Qualität der Pellets oder anderer Brennstoffe kann die Bauteile des Produkts beeinträchtigen und zum Verlust der Garantie und der damit verbundenen Haftung des Herstellers führen. Daher wird die Verwendung von Brennstoffen empfohlen, die unseren Angaben entsprechen.
5. Eine unkorrekte Installation durch unqualifiziertes Personal, Änderungen, die Nichteinhaltung der Anweisungen des „Betriebs- und Wartungshandbuchs“ und der Normen und Regeln für eine „fachgerechte Installation“ bewirken den Verlust der Garantieleistung. Dies gilt auch für Schäden, die sich durch externe Faktoren ergeben. Es besteht diesbezüglich jedenfalls kein Recht auf „Schadensersatz“ infolge direkter oder indirekter Schäden beliebiger Art und aus beliebigem Grund.
6. Es wird daran erinnert, dass die Ware auf Gefahr des Auftraggebers transportiert wird, auch bei einer frachtfreien Lieferung. Jegliche Haftung für Schäden durch das Laden und Abladen, unbeabsichtigte Stöße, Lagerung an ungeeigneten Orten usw. ist ausgeschlossen.
7. Die Garantie für den Kesselkörper (alle zwei Jahre Klover LONG LIFE Schutz wechsel, mit Vorlage Wartungsbuch) nur für Wasserprodukte geleistet, die an eine Heiz- bzw. Brauchwasseranlage angeschlossen sind. Befüllung des Heizungs-Systems nach DIN VDI 2035 muss mit Wartungsbuch vorgelegt werden! Sie ist in diesem Fall für eine Dauer von 5 Jahren im Rahmen der oben genannten Bestimmungen gültig.
8. Die Garantie ist nur dann als gültig anzusehen, wenn das Protokoll Erste Inbetriebnahme und Garantiebeginn ordnungsgemäß und vollständig bei der ersten Inbetriebnahme vom autorisierten Kundendienst ausgefüllt werden. Für die Gültigkeit der Garantie darf die erste Inbetriebnahme nur vom zuständigen autorisierten Kundendienstzentrum innerhalb von drei Monaten ab dem Kaufdatum und nicht nach mehr als 30 Tagen nach dem Installationsdatum ausgeführt werden.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht von Vicenza zuständig.
KLOVER S.r.l.
Via A. Volta, 8
37047 San Bonifacio (VR)
Italien
Die Garantie ist ab dem Datum des Produktkaufs gültig, das anhand des Lieferscheins und des vom autorisierten technischen Kundendienst ausgestellten Berichts der ersten Inbetriebnahme belegt wird. Die besagten Dokumente müssen bei Bedarf dem technischen Kundendienst vorgelegt werden können.
- Eine Kopie des Berichts der ersten Inbetriebnahme, welcher vom autorisierten technischen Kundendienst ausgestellt wird, ist immer zusammen mit dem entsprechenden Kaufbeleg aufzubewahren.
- Das Unternehmen KLOVER S.r.l. lehnt jede Haftung für Unfälle ab, die auf die Nichtbeachtung der Anweisungen dieses Betriebs- und Wartungshandbuchs, das dem Gerät beiliegt, zurückzuführen sind.
- Das Unternehmen KLOVER S.r.l. lehnt zudem jede Haftung für Schäden ab, die sich durch die missbräuchliche Verwendung des Produkts, nicht genehmigte Abänderungen bzw. Reparaturen oder die Verwendung nicht originaler Teile bzw. Teile ergeben, die nicht speziell für dieses Modell vorgesehen sind.
Mit der Garantie gewährleistet der Hersteller für einen Zeitraum von zwei Jahren die Qualität des Materials, die gute Konstruktion und Funktionstüchtigkeit des Produkts unter folgenden Bedingungen:
1. Reparatur oder Ersatz von Produkten, die nach Ermessen des Herstellers Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wobei keine Kosten für den Transport, die Wiederherstellung (z. B. hydraulische Arbeiten für den Aus- und Einbau, etwaige Mauerwerksarbeiten und jede andere Arbeit) und zusätzliches Material übernommen werden.
2. Die Garantie wird nicht geleistet für:
- die Glaskeramikscheibe und die Verkleidungen aus Kacheln bzw. lackiertem Stahl, denn sie sind sehr stoßempfindlich und können auch unbeabsichtigterweise beschädigt werden;
- alle mit Kacheln versehenen Teile mit Farbabweichungen, Porenbildung, Haarrissen, Schattierungen und leichten Größendifferenzen, denn sie sind von Hand gefertigt und können nicht als Produktfehler angesehen werden, sondern sind Eigenschaften der handwerklichen Bearbeitung;
- die Pelletbrennschale aus Gusseisen, die Herdplatte aus Gusseisen, das Gusseisengitter, das Rauchleitblech bzw. der Flammenverteiler, die Dichtungen, Sicherungen, etwaige Batterien der elektronischen Bauteile des Gerätes sowie jedes andere Teil, das entfernt werden kann und jedenfalls immer dann, wenn es sich nachweislich nicht um einen Fabrikationsfehler, sondern um normalen Verschleiß handelt;
- die elektrischen und elektronischen Teile, die aufgrund eines nicht ordnungsgemäßen Stromanschlusses beschädigt werden, bzw. durch Naturkatastrophen (Blitz, elektrische Entladung usw.) und Spannungsschwankungen, die vom Nennwert abweichen;
- Schäden, die auf eine unkorrekte Einstellung der Parameter, unrichtige Installation und/oder die Verwendung von falschem Brennstoff zurückzuführen sind.
3. Die Garantieleistung ist bei ausgetauschten Teilen für die restliche Garantiedauer ab Kaufdatum des Produkts gültig, und jedenfalls maximal 6 Monate.
4. Die Verwendung einer minderwertigen Qualität der Pellets oder anderer Brennstoffe kann die Bauteile des Produkts beeinträchtigen und zum Verlust der Garantie und der damit verbundenen Haftung des Herstellers führen. Daher wird die Verwendung von Brennstoffen empfohlen, die unseren Angaben entsprechen.
5. Eine unkorrekte Installation durch unqualifiziertes Personal, Änderungen, die Nichteinhaltung der Anweisungen des „Betriebs- und Wartungshandbuchs“ und der Normen und Regeln für eine „fachgerechte Installation“ bewirken den Verlust der Garantieleistung. Dies gilt auch für Schäden, die sich durch externe Faktoren ergeben. Es besteht diesbezüglich jedenfalls kein Recht auf „Schadensersatz“ infolge direkter oder indirekter Schäden beliebiger Art und aus beliebigem Grund.
6. Es wird daran erinnert, dass die Ware auf Gefahr des Auftraggebers transportiert wird, auch bei einer frachtfreien Lieferung. Jegliche Haftung für Schäden durch das Laden und Abladen, unbeabsichtigte Stöße, Lagerung an ungeeigneten Orten usw. ist ausgeschlossen.
7. Die Garantie für den Kesselkörper (alle zwei Jahre Klover LONG LIFE Schutz wechsel, mit Vorlage Wartungsbuch) nur für Wasserprodukte geleistet, die an eine Heiz- bzw. Brauchwasseranlage angeschlossen sind. Befüllung des Heizungs-Systems nach DIN VDI 2035 muss mit Wartungsbuch vorgelegt werden! Sie ist in diesem Fall für eine Dauer von 5 Jahren im Rahmen der oben genannten Bestimmungen gültig.
8. Die Garantie ist nur dann als gültig anzusehen, wenn das Protokoll Erste Inbetriebnahme und Garantiebeginn ordnungsgemäß und vollständig bei der ersten Inbetriebnahme vom autorisierten Kundendienst ausgefüllt werden. Für die Gültigkeit der Garantie darf die erste Inbetriebnahme nur vom zuständigen autorisierten Kundendienstzentrum innerhalb von drei Monaten ab dem Kaufdatum und nicht nach mehr als 30 Tagen nach dem Installationsdatum ausgeführt werden.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht von Vicenza zuständig.
KLOVER S.r.l.
Via A. Volta, 8
37047 San Bonifacio (VR)
Italien